Der Weg zur Förderung
Die konkreten Fördergegenstände und Förderkonditionen sind im Aktionsplan der Entwicklungsstrategie (LES) festgelegt.
Anträge auf Fördermittel aus dem LEADER-Programm können Kommunen, Gewerbetreibende und Unternehmer, Privatpersonen, Vereine und Verbände stellen.
Alle Bevölkerungsschichten der Region „Silbernes Erzgebirge“ können somit von LEADER profitieren.
Um an eine LEADER-Förderung zu gelangen, muss der Antragsteller folgendes zweistufiges Verfahren durchlaufen:
- In einem ersten Schritt wird durch das Regionalmanagement und die Gremien der LAG die Förderwürdigkeit des Vorhabens festgestellt.
- Mit der Befürwortung einer Förderung kann der Vorhabensträger nun einen Antrag auf Fördermittel bei der entsprechenden Bewilligungsstelle im Landratsamt stellen.
Kann mein Vorhaben durch LEADER gefördert werden?
Für die Beantwortung dieser Frage führen Sie unseren Selbstcheck durch. Wenn dieser in allen Fragen mit JA beantwortet werden konnte, sind erstmal die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Um die weitere Förderwürdigkeit einschätzen zu können und um das Projekt weiterzuentwickeln, ist ein Beratungstermin mit dem Regionalmanagement zu empfehlen.
Wann kann ein Vorhabensantrag eingereicht werden?
Eine Einreichung von Vorhaben ist nur nach einem Aufruf möglich. Aufgerufen werden jeweils Maßnahmen oder Handlungsfelder aus dem LEADER-Aktionsplan. Der Aufruf erfolgt mit einem festgelegten Budget. Der Aufruf erfolgt öffentlich.
Interessierte erfahren von den Aufrufen über die Amtsblätter der Region, über den Landkreisboten, die Internetseite des Regionalmanagements „Silbernes Erzgebirge“ und die Presse. Die Anträge werden nur bis zu den veröffentlichten Stichtagen und zu den jeweilig aufgerufenen Handlungsfeldern im Regionalmanagement entgegengenommen. Eine vorhergehende Beratung ist Grundvoraussetzung für die Einreichung von Vorhaben.
Aktuelle Aufrufe inklusive der entsprechenden Unterlagen finden Sie unter dem Menüpunkt
"Aufrufe".
Wie geht es nach der Vorhabensauswahl durch die Region weiter?
Mit dem "positiven Votum" der Region kann innerhalb einer Frist von 3 Monaten der Antrag auf Fördermittel im jeweils zuständigen Landratsamt (Bewilligungsbehörde) eingereicht werden. Die Unterlagen zur Einreichung Ihres Antrages auf Fördermittel sind bei den zuständigen Landratsämtern downloadbar.
